Unverträglichkeit von Nahrungsmitteln:
Allergie oder Intoleranzreaktion ? (sog. Pseudoallergie)
Von einer pseudo(=scheinbar)-allergischen Reaktion spricht man, wenn es zu den gleichen Symptomen wie bei einer Allergie kommt, jedoch keine Allergie-spezifischen Antikörper vom Typ IgE im Blut nachgewiesen werden oder die klassischen Hauttests zum Nachweis einer sog. Typ-I-Allergie negativ sind.
Bei
pseudoallergischen Reaktionen findet keine vorhergehende Sensibilisierung statt;
das Immunsystem ist in anderer Form beteiligt, als dies von Allergien bekannt
ist.
Immerhin rufen bei etwa 500 000 Bundesbürgern einige Lebensmittelzusatzstoffe
pseudoallergische Reaktionen vor. Diese Nicht-Proteine haben eine bestimmte
Funktion in der Lebensmitteltechnologie: Konservierungsstoffe schützen
Nahrungsmittel vor dem Verderben, Antioxidanzien verhindern das Ranzigwerden von
Fetten und Ölen, Farbstoffe und Emulgatoren sollen Aussehen und Konsistenz der
Nahrungsmittel positiv beeinflussen. Mittlerweile sind in der Europäischen Union
über 400 Zusatzstoffe erlaubt - mit steigender Tendenz. Für die Industrie
besteht die Pflicht, die Nahrungsmittelzusatzstoffe auf den Lebensmitteln zu
kennzeichnen. Allerdings "verstecken" sich die meisten
Nahrungsmittelzusatzstoffe unter den so genannten E-Nummern, was dem Allergiker
häufig die Nahrungsmittelauswahl erschwert. Ganz allgemein gilt: E-Nummern der
Gruppe 100 sind Farbstoffe, die der Gruppe 200 sind Konservierungsstoffe, die
der Gruppe 300 sind Antioxidanzien und die der Gruppe 400 sind Stabilisatoren
und Emulgatoren.
Die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände in Nahrungsmitteln wie
Pestizide, Antibiotika, Metallverunreinigungen, Reinigungs- und
Desinfektionsmittelreste bietet den Betroffenen keinen ausreichenden Schutz, da
viele Betroffene individuell auf eine bestimmte Substanz reagieren. Selbst wenn
die Höchstmengen nicht überschritten werden, können Symptome auftreten.
Ein häufig zitiertes Beispiel ist auch das Chinese-Restaurant-Syndrom,
eine pseudoallergische Reaktion gegen den Geschmacksverstärker
Mononatriumglutamat (auch mit der E-Nummer 621 bezeichnet). Der Name ist dadurch
entstanden, dass Mononatriumglutamat früher fast ausschließlich in chinesischen
Speisen eingesetzt wurde, deren Verzehr bei empfindlichen Menschen Symptome wie
Schwächegefühl, Tränenfluss, Übelkeit, Herzklopfen, Schweißausbruch oder
Muskelzucken auslöste - während des Essens oder bis zu einer Stunde danach.
Heute wird Mononatriumglutamat auch bei vielen anderen Lebensmitteln eingesetzt,
besonders bei Fertigprodukten wie Gewürzmischungen, Salatdressings, Gemüse-,
Fleisch- und Fischkonserven sowie Trockensuppen (Konzentration etwa 0,2 bis 0,8
Prozent).
Unabhängig von den gerade beschriebenen Symptomen kann Mononatriumglutamat auch
Migräne auslösen und sollte daher von in diesem Punkt anfälligen Menschen
vorsichtshalber gemieden werden.
Natürlich vorkommende Pseudoallergene
Auch die in Lebensmitteln vorhandenen Salicylate können
pseudoallergische Reaktionen auslösen. Besonders hoch ist der natürliche
Salicylatgehalt in Beerenfrüchten, Orangen, Aprikosen, Ananas, Gurken, Oliven,
Weintrauben und Wein. Eine weitere Substanzgruppe sind die biogenen Amine (z. B.
Histamin und Tyramin). Dies sind normale Abbauprodukte im Eiweißstoffwechsel,
also natürliche Bestandteile von eiweißhaltigen Speisen. Zu den Nahrungsmitteln
mit einem hohen Gehalt an biogenen Aminen gehören verdorbene
Meeresfische, Hering, Kaviar, bestimmte Käsesorten (Gouda, Cheddar), Trauben,
Sauerkraut, Fischkonserven, Rotwein und Tomaten.
Wie werden
Allergene und Pseudoallergene ermittelt?
Wenn
sich eine (Pseudo-)Allergie entwickelt hat, die auslösende Substanz aber noch
nicht bekannt ist, kann durch Such-, Additions-, Eliminations- oder
New-food-Diäten festgestellt werden, welche Nahrungsmittel oder
Nahrungsmittelinhaltsstoffe für die Beschwerden verantwortlich sind. Das Prinzip
dieser Diäten ist Folgendes:
Hauttests
Hauttestungen sind in der Erfassung von Unverträglichkeitsreaktionen weit verbreitet und werden durchaus auch zum Nachweis von Nahrungsmittel-Intoleranzreaktionen eingesetzt. Allerdings ist nur bei eindeutig positivem Test der Hinweis auf die Erkrankung gegeben, während unauffällige Testresultate bei vorhandenen Beschwerden eine weitergehende Diagnostik erfordern.
Funktionelle Zelltestungen (Lymphozyten- / Basophilen-Tests)
Bei diesen Tests werden i.d.R. aus dem Blut des Patienten spezielle Immunzellen gewonnen, die anschliessend nach aufwendiger Aufbereitung mit den verdächtigen Substanzen stimuliert werden. Hierdurch können Hinweise sowohl auf Sonderformen der Nahrungsmittelallergie (sog. zellvermittelte Allergien) als auch auf Nahrungsmittel-Intoleranzen („Pseudo-Allergien“) gewonnen werden.
(Diese Tests sind keinesfalls zu verwechseln mit dem häufig praktizierten Nachweis von IgG-Antikörpern im Blut, welche nur geringe Aussagekraft haben!)